Honorar

In meiner Praxis biete ich Leistungen in den Bereichen Psychotherapie, psychologische Beratung und Coaching an. Alle Angebote sind Privatleistungen, die ich direkt mit Ihnen abrechne.

Honorare für Therapie-, Beratungs- und Coachingsitzungen

Die nachfolgenden Honorarsätze gelten sowohl für den ersten Termin in der Praxis als auch für alle weiteren Sitzungen:

Psychotherapie nach dem Heilpraktikergesetz:

  • 60 Minuten Sitzung 100,00 €*
  • 90 Minuten Sitzung 145,00 €*

Psychologische Beratung & Coaching:

  • 60 Minuten Sitzung 100,00 €*
  • 90 Minuten Sitzung 145,00 €*

Für EMDR-Sitzungen empfehle ich eine Dauer von 90 Minuten, um die Sitzung effektiv und zielgerichtet zu gestalten.
Die endgültige Entscheidung über die Sitzungsdauer liegt jedoch bei Ihnen und richtet sich nach Ihren individuellen Bedürfnissen.

*Eine Hinzurechnung der Umsatzsteuer findet bei keiner meiner Dienstleistungen statt: Psychotherapie nach dem Heilpraktikergesetz ist nach § 4 Abs. 14 UStG von der Umsatzsteuer befreit und Psychologische Beratung sowie Coaching sind gemäß § 19 UstG befreit.

Zahlungsmodalitäten

Bitte berücksichtigen Sie die folgenden Zahlungsmodalitäten:

Zahlungsmethoden

EC-Kartenzahlung

Überweisung: nach Absprache und bei Online-Sitzungen

Zahlungszeitpunkte

Bei EC-Zahlung: am Ende der jeweiligen Sitzung

Bei Überweisung & Online-Sitzungen: nach Rechnungsstellung

Zahlungsnachweise und Rechnungen

Bei EC-Zahlung: sofortiger Beleg & quittierte Rechnung im Nachgang

Bei Überweisung:
Ausstellung einer Rechnung

Ausfallhonorar

Da ich eine sogenannte „Bestellpraxis“ führe, wird unser vereinbarter Termin für Sie explizit reserviert und ich bereite mich sorgfältig darauf vor. Um eine effiziente Terminplanung sowie eine faire Verfügbarkeit für alle Klienten zu gewährleisten, bitte ich um Beachtung der folgenden Regelungen bezüglich abgesagter oder verpasster Termine:

Terminabsage

Bitte sagen Sie Ihren Termin frühestmöglich ab, wenn Sie ihn nicht einhalten können. Absagen bis 24 Stunden vor dem Termin sind kostenfrei.

Verspätete Absage und Nichterscheinen

Bei Absagen unter 24 Stunden oder Nichterscheinen zum Termin wird eine Ausfallgebühr in Höhe von 60,00 € berechnet.

Zahlung der Ausfallgebühr

Die Ausfallgebühr kann beim nächsten Termin per EC-Karte oder nach Rechnungsstellung per Überweisung beglichen werden.

Ich verstehe, dass unvorhersehbare Umstände auftreten können, die eine Terminabsage erforderlich machen. Zugleich bitte ich Sie um Ihr Verständnis für diese Vorgehensweise, da der Termin bei sehr kurzfristiger Absage nicht mehr anderweitig vergeben werden kann.

Vorteile der Selbstzahlung einer Psychotherapie

Die Entscheidung für eine Psychotherapie nach dem Heilpraktikergesetz bringt folgende Vorteile mit sich:

Verkürzte Wartezeit

Als Selbstzahler profitieren Sie von einer wesentlich kürzeren Wartezeit bis zum Beginn der Therapie. Sie müssen nicht wochen- oder monatelang auf einen freien Therapieplatz warten und auch die Genehmigung der Kostenübernahme durch Ihre Krankenversicherung entfällt. Dieser schnellere Start der Therapie kann besonders in akuten Phasen eine große Erleichterung sein.

Schutz Ihrer Privatsphäre

Ihre Daten und Diagnosen bleiben vertraulich und werden nicht mit Versicherungsgesellschaften geteilt. Dies schützt Ihre Privatsphäre und vermeidet eventuelle ungünstige Konsequenzen, z.B. bei einer Verbeamtung oder dem Abschluss einer privaten Kranken-, Lebens- oder Berufsunfähigkeitsversicherung.

Flexibilität bei der Terminvergabe

Bei der Gestaltung Ihrer Termine verfügen Sie über eine größere Flexibilität als bei deiner Kassentherapie. Hinsichtlich der Terminfrequenz, Sitzungsdauer sowie Anzahl der Therapiesitzungen können Sie ganz nach Ihren persönlichen Bedürfnissen entscheiden.

Freie Wahl der Therapiemethoden

In meiner Privatpraxis sind Sie und ich nicht auf die Methoden und Verfahren begrenzt, die von den Krankenkassen übernommen werden. Dies ermöglicht uns eine individuellere Therapie mit den Methoden, die für Sie passend sind und mit denen Sie sich wohlfühlen.

Kostenübernahme durch Krankenkassen

Mit meiner Privatpraxis bin ich nicht in das kassenärztliche Versorgungssystem eingebunden.
Hierdurch erfolgt die Abrechnung meiner Dienstleistungen direkt mit Ihnen.

Nähere Informationen zur Kostenübernahme finden Sie hier:

Gesetzliche Krankenkassen

Die Kosten für eine Psychotherapie nach dem Heilpraktikergesetz werden nicht von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen. Sofern Sie gesetzlich versichert sind, tragen Sie daher die Kosten der Behandlung selbst.

Private Kranken- und
Zusatzversicherungen

Einige private Kranken- und Zusatzversicherungen übernehmen die Kosten für eine Psychotherapie nach dem Heilpraktikergesetz ganz oder teilweise. Der Umfang der Kostenübernahme ist individuell und hängt von den spezifischen Bedingungen Ihres Versicherungsvertrags ab. Bitte erkundigen Sie sich im Vorfeld bei Ihrer Versicherung, welche Leistungen übernommen werden und welche Voraussetzungen dafür erfüllt sein müssen.

Rechnungsstellung und Erstattung

Im Falle einer teilweisen oder vollständigen Kostenübernahme durch Ihre private Versicherung können Sie Ihre Rechnung bei Ihrer Krankenversicherung zur Erstattung einreichen. Bitte beachten Sie, dass Sie unabhängig von der Höhe der Kostenübernahme durch Ihre Versicherung für die Zahlung des vollständigen Rechnungsbetrags verantwortlich sind.

Gerne bespreche ich mit Ihnen die erforderlichen Formalitäten und unterstütze Sie bei der Abwicklung mit Ihrer Krankenversicherung.

Die Kosten für psychologische Beratung und Coaching werden nicht von den gesetzlichen oder privaten Krankenversicherungen übernommen.

Steuerliche Aspekte

Die Inanspruchnahme einer Psychotherapie nach dem Heilpraktikergesetz oder eines beruflichen Coachings kann möglicherweise steuerliche Auswirkungen für Sie haben:

Psychotherapie nach dem Heilpraktikergesetz

Die Kosten für eine Psychotherapie nach dem Heilpraktikergesetz können als außergewöhnliche Belastungen in Ihrer Steuererklärung geltend gemacht werden. Hierfür ist in der Regel ein amtsärztliches Gutachten oder eine ärztliche Bescheinigung eines Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung erforderlich, welches vor Beginn der Therapie ausgestellt werden muss.

Coaching

Sofern es sich um ein berufsbezogenes Coaching handelt, welches darauf abzielt Ihre berufliche Weiterentwicklung zu fördern, können Sie dieses steuerlich geltend machen. Als Angestellte/r können Sie die Coachingkosten im Rahmen der Werbungskosten absetzen. Sind Sie selbständig oder freiberuflich tätig, stellen die Coachingkosten eine Betriebsausgabe dar, die Sie steuerlich geltend machen können.

Ich empfehle Ihnen, sich vor Beginn der Therapie oder dem Coaching von einem Steuerberater oder dem Finanzamt beraten zu lassen, um Ihre individuelle Situation zu klären.

Sind Sie bereit für eine positive Veränderung?

Vereinbaren Sie jetzt ein unverbindliches Erstgespräch, um zu klären, wie ich Sie unterstützen kann. Zusammen können wir einen Weg gestalten, der Ihre individuellen Bedürfnisse und Ziele berücksichtigt.