Honorar

Meine Leistungen für Therapie und Beratung sind Privatleistungen, die ich direkt mit Ihnen abrechne.

Je Einzelsitzung beträgt mein Honorar:

Psychotherapie nach dem Heilpraktikergesetz

  • 55 Minuten

    – 90,00 €

  • 85 Minuten

    – 130,00 €

Psychologische Beratung

  • 55 Minuten

    – 90,00 €

  • 85 Minuten

    – 130,00 €

  • Diese Honorarsätze gelten sowohl für die grundlegende erste Sitzung (Erstgespräch) als auch für alle folgenden Sitzungen.

  • Sie entscheiden, ob Sie eine 55- oder 85- minütige Sitzung in Anspruch nehmen möchten.

  • Bitte begleichen Sie jeweils am Ende Ihres Termins mein Honorar via EC-Karte.

  • Als Zahlungsnachweis erhalten Sie eine entsprechende Quittung/Rechnung von mir.

Ausfallhonorar bei Terminabsage oder Nichterscheinen

Falls Sie einen Termin einmal nicht einhalten können, bitte ich Sie mir diesen mindestens 24 Stunden vorher per Mail oder Telefon abzusagen.

Bei einer späteren Absage oder Nichterscheinen stelle ich Ihnen eine Ausfallgebühr in Höhe von 60 € in Rechnung, da ich den Termin dann nicht mehr anderweitig vergeben kann.

Vorteile der Selbstzahlung

  • Verkürzte Wartezeiten, da Sie nicht auf die Bewilligung der Kostenerstattung durch Ihre Versicherung warten müssen.

  • Mehr Flexibilität bei der Terminvergabe, Sitzungsfrequenz und Dauer der Therapie. Sie entscheiden, wie viele Sitzungen Sie in Anspruch nehmen möchten.

  • Schutz Ihrer Privatsphäre: Ihre therapiebezogenen Daten einschließlich Ihrer Diagnose werden nicht an Ihre Krankenversicherung übermittelt. Somit können hieraus keine eventuellen späteren Schwierigkeiten bei einer Bewerbung für den Staatsdienst (z.B. Lehrerberuf/ Polizei) oder dem Abschluss von Versicherungen (z.B. Berufsunfähigkeits- , Lebens- oder Krankenversicherungen) für Sie entstehen.

  • Freie Methodenwahl: Sie sind nicht auf die von der Krankenkasse bezahlten Verfahren festgelegt.

Kostenübernahme durch gesetzliche und private Krankenkassen

Gesetzliche Krankenkasse

Die Kosten für eine Psychotherapie nach dem Heilpraktikergesetz sowie für eine psychologische Beratung werden nicht von der gesetzlichen Krankenversicherung übernommen.

Private Krankenversicherungen/ Zusatzversicherungen

Einige private Versicherungen übernehmen die Behandlungskosten für eine Psychotherapie nach dem Heilpraktikergesetz ganz oder teilweise. Der Umfang der erstattungsfähigen Kosten ist sehr individuell und hängt von Ihrem Vertrag ab. Bitte erkundigen Sie sich im Vorfeld bei Ihrer Versicherung, welche Leistungen bezuschusst werden und welche Voraussetzungen dafür erfüllt sein müssen.

Im Falle einer vollständigen oder anteiligen Kostenübernahme erhalten Sie von mir eine Rechnung nach der Gebührenordnung für Heilpraktiker (GebüH). Diese Rechnung können Sie anschließend bei Ihrer Versicherung einreichen.

Bitte berücksichtigen Sie, dass Sie unabhängig von der Höhe der Bezuschussung durch Ihre Versicherung für die Zahlung des vollständigen Rechnungsbetrags verantwortlich sind. Gerne bespreche ich mit Ihnen die Formalitäten.

Psychologische Beratung wird nicht von privaten Krankenkassen übernommen.

Steuerliche Aspekte
  • Die Kosten für Psychotherapie nach dem Heilpraktikergesetz können Sie im Rahmen Ihrer Steuererklärung als außergewöhnliche Belastungen (Krankheitskosten) geltend machen. Das Finanzamt verlangt hierfür ein vor der Behandlung ausgefülltes amtsärztliches Attest.

  • Die Beratungskosten können als Werbungskosten steuerlich abgesetzt werden, sofern die Beratung in direktem Zusammenhang mit der Berufstätigkeit steht.

Wenn Sie Fragen haben oder einen Termin vereinbaren möchten, freue ich mich über Ihre Kontaktaufnahme.